Nutzungsbedingungen der Partnerprogramme
- Krisenvorsorge.com
- Kurs Persönliche Fähigkeiten
Nachfolgend "Partnerprogramm", bzw. Partnerprogramm "Krisenvorsorge.com" genannt.
§ 1 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Teilnahme am Partnerprogramm der Krisenvorsorge.com, Gerhard Spannbauer
- nachfolgend Krisenvorsorge.com genannt. Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von elektronischen Krisenvorsorge.com -Werbemitteln, z.B. Banner oder Produktempfehlungen, auf einem Online-Werbeträger des Partners.
2) Der Partner erhält dafür eine erfolgsabhängige Werbekostenerstattung, deren Höhe von der jeweils erbrachten Leistung abhängt.
3) Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten die nachfolgenden Bedingungen.
§ 2 Werbemittel und Online-Werbeträger
1) Ein Werbemittel ermöglicht einen Verweis zwischen dem Online-Werbeträger des Partners und der Internetseite von Krisenvorsorge.com mittels eines HTML-Hyperlinks, über welchen Besucher der Partnerseite zu Krisenvorsorge.com gelangen können.
2) Die Formate und die Gestaltungsrichtlinien der Werbemittel werden alleine von Krisenvorsorge.com definiert. Die Einbindung in den Online-Werbeträger liegt in der Verantwortung des Partners.
3) Online-Werbeträger des Partners sind entweder eine Internetseite oder eine E-Mail.
4) Platziert der Partner Krisenvorsorge.com-Werbemittel in E-Mails, dann darf er diese nur an Personen versenden, die ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben. Die Platzierung der Krisenvorsorge.com-Werbemittel in E-Mails ist in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als "Werbung" kenntlich zu machen. Versendet der Partner reine Werbe-E-Mails, ohne redaktionellen Inhalt, so sind diese als solche im Betreff der E-Mail zu kennzeichnen.
§ 3 Bewerbung als Partner zur Teilnahme an dem Krisenvorsorge.com-Partnerprogramm
1) Partner bewerben sich mit Übermittlung eines vollständigen Antrages online.
2) Krisenvorsorge.com behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der Partner-Werbeträger nicht der Krisenvorsorge.com-Zielverfolgung entsprechen.
3) Der Vertrag tritt in Kraft, sobald Krisenvorsorge.com der Bewerbung des Partners zugestimmt und diesen darüber per E-Mail in Kenntnis gesetzt hat.
4) Der Bewerber versichert, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig zu sein.
5) Sofern der Partner mehrere Internetseiten (Domains) betreibt und mit diesen Seiten auch an dem Krisenvorsorge.com-Partnerprogramm teilnehmen möchte, ist der Partner verpflichtet diese Domains anzugeben.
§ 4 Verpflichtungen des Partners
1) Der Partner ist für den Betrieb und Pflege seiner Internetseite sowie für alle Inhalte und die Aktualität verantwortlich. Der Partner garantiert, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze verstoßen. Dazu zählen insbesondere Darstellung von Gewalt, sexuell anzügliche Abbildungen sowie diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter.
2) Der Partner sichert zu, dass der Inhalt seiner Internetseite keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte.
3) Der Partner ist für die ordnungsgemäße Integration der Krisenvorsorge.com-Werbemittel zuständig. Der von Krisenvorsorge.com bereitgestellte HTML-Quelltext darf nicht vom Partner verändert werden, damit eine reibungslose Abrechnung gewährleistet bleibt.
4) Der Partner verpflichtet sich, sofern aus dem Betrieb seiner Internetseite Ansprüche Dritter entstehen, Krisenvorsorge.com von jeglichen Ansprüchen sowie deren Kosten zur Verteidigung freizustellen. Außerdem ist der Partner verpflichtet, bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche Krisenvorsorge.com durch Abgabe von Erklärungen und Informationen zu unterstützen.
5) Dem Partner ist es untersagt, eine Internetseite einzurichten, die Verwechslungsgefahr mit der Internetseite von Krisenvorsorge.com hervorruft. Der Partner darf nur die Werbemittel auf seiner Internetseite verwenden, die ihm über Krisenvorsorge.com zur Verfügung gestellt wurden. Phonetisch ähnliche Domains sind nicht erlaubt. Das Aufrufen von Krisenvorsorge.com in einem Frame ist untersagt.
6) Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Internetseite zu entfernen, wenn er von Krisenvorsorge.com darauf hingewiesen wird.
7) Dem Partner ist es untersagt, Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenmarketing zu ersteigern (z.B. Google Adwords oder Yahoo), die marken- und sortimentsspezifische Begriffe von Krisenvorsorge.com zum Inhalt haben oder direkt auf eine der Seiten von Krisenvorsorge.com führen.
8) Verstöße gegen diese Verpflichtungen führen zu einem sofortigen Ausschluss aus dem Krisenvorsorge.com-Partnerprogramm.
§ 5 Leistungen von Krisenvorsorge.com
1) Krisenvorsorge.com ist für die gesamte Abwicklung des vermittelten Auftrages zuständig und behält sich das Recht vor, Bestellungen, die nicht den Krisenvorsorge.com-Richtlinien entsprechen (z.B. Bonitätsprüfungen), zurückzuweisen.
2) Es entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen den vom Partner vermittelten Kunden und Krisenvorsorge.com, für die ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Krisenvorsorge.com gelten.
§ 6 Werbekostenerstattung
1) Anspruch auf Werbekostenerstattung entsteht, wenn der Partner einen erfolgreichen Geschäftsabschluss vermittelt. Ein erfolgreicher Geschäftsabschluss entsteht, wenn ein Online-Käufer bei Krisenvorsorge.com Ware bestellt, diese innerhalb von Deutschland ausgeliefert wird, vom Kunden vollständig bezahlt wird und nicht zurückgesendet wird. (Netto-Umsatz).
2) Zum Netto-Umsatz zählen nicht die vom Kunden gezahlten Versandkosten, die ausgewiesene Mehrwertsteuer sowie alle optionalen Servicegebühren wie z.B. Aufschläge für 24-Stunden-Lieferung, usw. Zum Netto-Umsatz zählen nicht Bestellungen für den eigenen Bedarf.
3) Berücksichtigt werden alle Netto-Umsätze, die dadurch entstanden sind, dass ein Besucher der Partnerseite über ein Krisenvorsorge.com-Werbemittel Produkte über den Krisenvorsorge.com-Warenkorb direkt bestellt hat sowie alle Umsätze, die dieser Besucher innerhalb von 30 Tagen nach dem ersten Besuch bei Krisenvorsorge.com auslöst, sofern seine Browsereinstellung Cookies akzeptiert und er über dieses Cookie von Krisenvorsorge.com identifiziert werden kann.
4) Der Partner erhält einen Werbekostenzuschuss, der je nach vermitteltem Produkten gestaffelt ist.
Die Provisionsliste kann als PDF hier heruntergeladen werden.
Krisenvorsorge.com behält sich vor, die Provisionssätze ohne Vorankündigung zu reduzieren oder zu erhöhen. Über Änderungen werden die Teilnehmer am Partnerprogramm bei Bedarf, oder einmal monatlich per Email informiert.
§ 7 Lizenzen
1) Die Krisenvorsorge.com-Partner erhalten ein nicht exklusives, nicht übertragbares und widerrufliches Recht, die in §2 erwähnten Werbemittel zu verwenden, allerdings nur im Rahmen dieses Partnervertrags und den darin festgelegten Vereinbarungen. Die lizenzierten Materialien dürfen nicht vom Partner verändert werden.
2) Krisenvorsorge.com räumt sich das Recht ein, die gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung per E-Mail ohne Angabe einer Begründung wieder zu entziehen. Die Lizenzvereinbarungen enden mit Kündigung dieses Vertrages.
§ 8 Unabhängigkeit der Vertragspartner
Krisenvorsorge.com und der Partner sind selbstständige Parteien und betreiben ihre Internetseiten unabhängig voneinander. Dieser Vertrag begründet keine gemeinsame Gesellschaft oder Gemeinschaft sowie kein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag. Weder der Partner noch Krisenvorsorge.com ist berechtigt, im Namen des anderen Partners aufzutreten und/oder Erklärungen in dessen Namen abzugeben.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich per User-Interface durch einen Vertragspartner jederzeit gekündigt werden.
2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung ist der Partner verpflichtet, alle Werbemittel und Links zu Krisenvorsorge.com von seiner Internetseite zu entfernen.
3) Der Partner erhält alle ausstehenden Provisionen auch wenn er die Partnerschaft gekündigt hat, es sei denn es sind keine gültigen Sales.
§ 10 Änderungen dieser Vereinbarung
1) Krisenvorsorge.com hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Die Partner werden darüber per E-Mail - §6.4 - informiert.
2) Der Partner kann gegen die Änderung innerhalb von 30 Tagen Einspruch erheben. Geht Krisenvorsorge.com innerhalb dieser Frist kein Widerspruch ein, gelten die Änderungen als vom Partner akzeptiert und werden Vertragsbestandteil.
3) Davon unbenommen bleibt das Recht des Partners, den Vertrag aufgrund der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 11 Haftung
1) Krisenvorsorge.com übernimmt keine Gewähr für das Partner-Netzwerk, Qualität und Verfügbarkeit der angebotenen Werbemittel und Produkte sowie eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Krisenvorsorge.com-Internetseite.
2) Krisenvorsorge.com haftet nicht für die Folgen solcher Unterbrechungen und Fehler gegenüber dem Partner.
3) Die Haftung für indirekte oder direkte Folgeschäden und Schadensersatzansprüchen, für jegliche Verluste von Werbekostenerstattungen, Einnahmen oder Unterlagen und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag auftreten, wird seitens Krisenvorsorge.com ausgeschlossen.
4) Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Krisenvorsorge.com ist auch berechtigt, am Gerichtsstand des Partners zu klagen.
5) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Dies gilt auch in dem Falle, dass dieser Vertrag eine Rechtslücke enthält.
§ 12 Vertraulichkeit
1) Beide Parteien versichern, dass alle Informationen und Daten hinsichtlich dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln sind. Es ist untersagt, solche Informationen direkt oder indirekt an Dritte weiterzugeben. Als Dritte gelten nicht die von Krisenvorsorge.com beauftragten Dienstleister zur Abwicklung des Partnerprogramms.
2) Dies gilt nicht, wenn die Informationen bekannt oder aus allgemein zugänglichen Quellen verfügbar sind.